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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 05.01.2026

Anbieter / Auftragnehmer:
e-conomics logistics GmbH
Merzedersiedlung 12/7, A-4582 Spital am Pyhrn, Austria
Tel.: +43 677 61212941
E-Mail: office@e-conomics.gmbh
Web: www.e-conomics.gmbh
FN 577255f, Firmenbuchgericht: Landesgericht Steyr
UID: ATU78085313

1. Geltungsbereich (nur B2B)

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der e-conomics logistics GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kund:innen („Auftraggeber“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B). Eine Beauftragung durch Verbraucher wird nicht angeboten.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angaben auf der Website sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch
2.2.1 schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt), oder
2.2.2 Unterzeichnung eines Angebots/Projektvertrags, oder
2.2.3 tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung nach Beauftragung.
2.3 Maßgeblich sind Angebot/Projektvertrag/Leistungsbeschreibung; mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

3.1 Umfang, Inhalte, Ziele, Deliverables, Zeitplan sowie Onsite/Remote werden im Angebot bzw. Projektvertrag festgelegt.
3.2 Beratungs-, Analyse- und Konzeptionsleistungen sind grundsätzlich dienstvertragliche Leistungen; ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.3 Der Auftragnehmer darf qualifizierte Subunternehmer/Partner einsetzen.
3.4 Bei KI-bezogenen Leistungen (z. B. Tool-Auswahl, Prompting, Automatisierung, Inhalte) gilt: Ergebnisse können variieren. Der Auftraggeber bleibt für fachliche Prüfung, Freigabe und Umsetzung sowie die Einhaltung interner/gesetzlicher Vorgaben verantwortlich.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner bereit.
4.2 Verzögerungen/Mehrkosten aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.
4.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte/Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig genutzt werden dürfen.

5. Termine, Fristen, Leistungshindernisse

5.1 Termine/Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
5.2 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Ausfälle kritischer Infrastruktur, Krankheit, behördliche Maßnahmen) verlängern Fristen angemessen (siehe Punkt 12).

6. Abnahme (wenn anwendbar)

6.1 Bei Deliverables (z. B. Konzepte, Dokumente, Präsentationen, Prozessdesigns) erfolgt die Abnahme durch schriftliche Freigabe oder stillschweigend, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen ab Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt.
6.2 Änderungen/Erweiterungen nach Abnahme gelten als Change Request und werden gesondert angeboten/abgerechnet.

7. Preise, Spesen, Reisekosten

7.1 Es gelten die im Angebot/Vertrag vereinbarten Preise (Pauschale, Tagessatz, Stundensatz). Alle Beträge verstehen sich zzgl. USt, sofern nicht anders ausgewiesen.
7.2 Reisezeiten, Reise- und Nächtigungskosten sowie sonstige Spesen werden gemäß Angebot bzw. nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
8.2 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen zu verrechnen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
8.3 Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

9. Storno / Terminverschiebung

9.1 Vereinbarte Termine können schriftlich verschoben werden.
9.2 Bei Storno durch den Auftraggeber gelten – sofern nicht anders vereinbart – folgende Stornogebühren:
9.2.1 bis 14 Tage vorher: 0%
9.2.2 13–7 Tage vorher: 50%
9.2.3 6–2 Tage vorher: 80%
9.2.4 < 48 Stunden vorher / No-Show: 100%
Bereits angefallene Spesen (z. B. Tickets, Hotel) sind in jedem Fall zu ersetzen.
9.3 Der Auftragnehmer bemüht sich, frei werdende Termine anderweitig zu vergeben; gelingt dies, reduziert sich die Stornogebühr entsprechend.

10. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

10.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.
10.2 Vorlagen, Methoden, Tools, Know-how und wiederverwendbare Bausteine („Background IP“) verbleiben beim Auftragnehmer; der Auftraggeber erhält daran ein Nutzungsrecht, soweit es zur Nutzung der vereinbarten Deliverables erforderlich ist.
10.3 Eine Weitergabe/Veröffentlichung von Unterlagen außerhalb der Organisation des Auftraggebers bedarf der schriftlichen Zustimmung.

11. Gewährleistung und Haftung (B2B)

11.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
11.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11.4 Für Entscheidungen des Auftraggebers auf Basis von Empfehlungen/Analysen sowie für Ausfälle/Fehler von Dritt-Systemen (inkl. KI-Tools) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

12. Höhere Gewalt

12.1 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Strom-/Netzausfälle, Streik, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen) befreien für die Dauer der Störung und im angemessenen Umfang von Leistungspflichten.
12.2 Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen.

13. Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
13.2 Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

14. Datenschutz

14.1 Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website.
14.2 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird bei Bedarf eine AVV nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
15.2 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit zulässig – Steyr vereinbart, und zwar das sachlich zuständige Gericht in Steyr (Landesgericht Steyr bzw. Bezirksgericht Steyr je nach Zuständigkeit).

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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